Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11439
BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04 (https://dejure.org/2004,11439)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2004 - XI B 66/04 (https://dejure.org/2004,11439)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2004 - XI B 66/04 (https://dejure.org/2004,11439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 § 5 Abs. 1
    Widmung gewillkürten Betriebsvermögens

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.07.2003 - X B 1/03

    Zuordnung eines WG zum BV

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04
    Im Streitfall hat der Kläger zwar dem Beschluss des BFH vom 17. Juli 2003 X B 1/03 (BFH/NV 2003, 1424) einen abstrakten Rechtssatz entnommen, diesem aber keinen abstrakten hiervon abweichenden Rechtssatz der Vorentscheidung gegenübergestellt.
  • BFH, 23.06.2003 - III B 152/02

    NZB: Mehrfachbegründung, Bindung des FG an Verwaltungsanweisungen

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04
    Bei dieser Sachlage kann der Senat offen lassen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde auch deswegen keinen Erfolg haben kann, weil das FG seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige rechtliche Gesichtspunkte gestützt hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 III B 152/02, BFH/NV 2003, 1290).
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 63/96

    Devisentermingeschäfte als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04
    Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen verlangt eine eindeutig erkennbare Widmung, die nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl II 1999, 466, unter II.1.); so kann sich die subjektive Widmung zum Betriebsvermögen z.B. auch daraus ergeben, dass --wie im Streitfall-- die mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts zusammenhängenden Geschäfte in der laufenden Buchhaltung als betriebliche Vorgänge erfasst werden.
  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

    Im Streitfall fehlt es an einer derartigen zeitnahen unmissverständlichen Dokumentation der Widmung, unbeschadet der Frage, in welcher Form dies konkret erfolgen muss bzw. darf (zur Form BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279; BFH-Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549, wonach dies nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses geschehen kann, sondern z.B. auch in der laufenden Buchführung oder nachrichtlich in einer Sonderbilanz; vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 530, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer

    Die subjektive Widmung zum Betriebsvermögen kann sich auch daraus ergeben, dass die mit dem Erwerb des Wirtschaftsgutes zusammenhängenden Geschäfte in der laufenden Buchhaltung als betriebliche Vorgänge erfasst werden (BFH-Beschluss vom 25. November 2004, XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549).
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei

    Das wird vom Steuerpflichtigen erreicht z.B. durch Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis (BFH-Urteil in BStBl II 2004, 985), durch Erfassung in der laufenden Buchführung (BFH-Beschluss vom 25. November 2004, XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549) oder durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt (BFH-Urteil vom 30. November 1989 IV R 49/88, BFH/NV 1991, 363).
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 2907/02

    Verwertung; Gewerbliche Einkünfte; Projektionssystem; Patent - Verwertung eines

    Es kann mithin offen gelassen werden, ob die Erfassung der Erlöse und Ausgaben im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Galerie zudem das weitere Erfordernis für das Vorliegen von gewillkürtem Betriebsvermögen - die zeitnahe und unmissverständliche Widmung (vgl. BFH, Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549 ) - erfüllt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht